Auskunft
Nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes hat jeder Nutzer des Internetangebots des Seiteninhabers das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus kann eine Berichtigung unrichtiger Daten oder die Löschung von Daten verlangt werden, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Auskunft über gespeicherte Daten gibt der Seiteninhaber aufgrund schriftlicher Anfrage.